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   OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 6 U 32/07   

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https://dejure.org/2007,20611
OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 6 U 32/07 (https://dejure.org/2007,20611)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 6 U 32/07 (https://dejure.org/2007,20611)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 6 U 32/07 (https://dejure.org/2007,20611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Arbeitnehmers aus einem Anstellungsverhältnis ; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsrechtsstreits; Zulässigkeit der Aufrechnung eines Anspruchs auf ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 126; ; BGB § 242; ; BGB § 394; ; BGB § 611; ; BGB § 613; ; BAT-O § 70; ; ZPO § 850c; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 70
    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist bei Einreichung einer Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 6 U 11/07

    Öffentlicher Dienst: Fristlose Kündigung eines befristeten Dienstverhältnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 6 U 32/07
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch stehe ihr zu, wenn sie im Verfahren 6 U 11/07 obsiege.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 6 U 32/07
    Der Arbeitnehmer hat nach der Rechtsprechung des BAG (NJW 1985, 2968) aus einem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen aus §§ 611, 613 i.V.m. § 242 BGB, Art. 1, 2 GG abgeleiteten allgemeinen Beschäftigungsanspruch.
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 6 U 32/07
    Wählt der Anspruchsberechtigte stattdessen die Klage, so wird die Ausschlussfrist dann nicht gewahrt, wenn die Klage zwar vor Ablauf der Ausschussfrist eingereicht, jedoch erst nach deren Ablauf dem Schuldner zugestellt wird (BAG Urt. v. 8.3.1976, 5 AZR 361/75, LS 1 - zitiert nach Juris).
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